EU: Gesetzesinitiative zur Offenlegungspflicht von Unternehmen

Mit dem „Single Market Act“ hat die europäische Generaldirektion für Binnenmarkt angekündigt, bis Jahresende einen Gesetzesvorschlag für nichtfinanzielle Offenlegungspflichten für Unternehmen vorzulegen. Einige Nationalstaaten haben in diese Richtung gehende Berichtspflichten bereits verankert, Deutschland gilt als Nachzügler.

Bisher sind Unternehmen in Deutschland nicht dazu verpflichtet, Rechenschaft über die Auswirkungen ihrer Aktivitäten auf Menschen und Umwelt abzulegen. Freiwillig veröffentlichte Informationen der Unternehmen sind häufig unvollständig oder sogar irreführend. Der Gesetzesrahmen könnte nun dafür sorgen, dass die Unternehmen vergleichbar über die möglichen menschenrechtlichen und ökologischen Risiken berichten müssen, die mit ihrer Tätigkeit in sogenannten Entwicklungsländern verbunden sind. Auch eine verbesserte externe Überprüfung oder Einbeziehung von Betroffenen könnte festgelegt werden. Insbesondere Nichtregierungsorganisationen, darunter auch das europäische Netzwerk für verbindliche Unternehmensverantwortung, die European Coalition for Corporate Justice (ECCJ) oder das CorA-Netzwerk, hatten sich seit Jahren aktiv für solche Regelungen auf europäischer Ebene eingesetzt.

Weitere Informationen unter: www.germanwatch.org, www.cora-netz.de, www.corporatejustice.org

Landesinitiative gegen Kinderarbeit

Entschließungsantrag des Landes Rheinland-Pfalz

Mehr als 165 Millionen Kinder unter 14 Jahren arbeiten nach Angaben der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) der Vereinten Nationen unter ausbeuterischen und sklavenähnlichen Bedingungen. Sie stellen Produkte her, die zu einem großen Teil in den Export gehen – auch nach Deutschland.

Die rheinland-pfälzische Landesregierung unter Ministerpräsident Kurt Beck will sich jetzt verstärkt gegen ausbeuterische Kinderarbeit einsetzen. Das Land wird einen entsprechenden Entschließungsantrag in die nächste Bundesratssitzung einbringen. Darin bittet sie die Bundesregierung, sich international stärker dafür einzusetzen, dass das im Rahmen des ILO-Übereinkommens 182 verabschiedete Verbot der schlimmsten Formen der Kinderarbeit weltweit umgesetzt wird und Produkte, die nachweislich durch Zwangsarbeit von Kindern hergestellt wurden, mit einem Importverbot belegt werden.
 

Rheinland-pfälzischer Landtagsbeschluss

Produkte aus ausbeuterischer Kinderarbeit sollen nicht mehr beschafft werden

Mainz. Am 26. Juni 2009 hat die Landesregierung Rheinland-Pfalz in Mainz mit den Stimmen aller Landtagsfraktionen beschlossen, im öffentlichen Beschaffungswesen den Erwerb von Produkten, die aus ausbeuterischer Kinderarbeit stammen, zu vermeiden. Das Entwicklungspolitische Landesnetzwerk Rheinland-Pfalz ELAN hatte den Impuls für den Antrag gegeben. „Mit dem Beschluss gewinnt die Eine-Welt-Politik im Land an Glaubwürdigkeit“, betont Hans Wax, Vorsitzender des Netzwerkes, welches im Land rund 400 entwicklungspolitische Gruppierungen vertritt. Denn weltweit arbeiten noch 130 Millionen Kinder unter ausbeuterischen menschenunwürdigen Bedingungen. Sie haben keine Chance gesund aufzuwachsen und eine Schul- und Ausbildung zu erlangen.

Der Beschluss des Landtags richtet sich an die Landesregierung sowie landeseigene Unternehmen und Gesellschaften, an denen das Land beteiligt ist. Sie alle werden aufgefordert nur noch Produkte zu erwerben, die nachweislich ohne ausbeuterische Kinderarbeit hergestellt wurden oder deren Hersteller und Verkäufer aktive zielführende Maßnahmen zum Ausstieg aus derselben eingeleitet haben. Des Weiteren sollen Landkreise und Kommunen ermutigt werden, bei der Vergabe ebenso zu verfahren und entsprechende Maßnahmen umzusetzen.
Die Landesregierung wird zudem aufgefordert, die Verbraucherinnen und Verbraucher sowie die Unternehmen über die Problematik der ausbeuterischen Kinderarbeit zu informieren und sie zum Engagement zu ermutigen.

„Ein erster Schritt hin zu einer sozialeren Beschaffung ist getan“, so Barbara Mittler, Geschäftsführerin des Netzwerkes. ELAN fordert darüber hinausgehend, dass alle vier Grundprinzipien der Internationalen Arbeitsorganisation bei der Vergabe berücksichtigt werden. Diese beinhalten die generelle Beseitigung der Zwangsarbeit, die Vereinigungsfreiheit und das Recht auf Kollektivverhandlungen sowie ein Verbot der Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf.

Bei der Umsetzung des Beschlusses will ELAN der Landesregierung beratend zur Seite stehen. Zahlreiche lokale Eine-Welt-Initiativen engagieren sich seit vielen Jahren gegen ausbeuterische Kinderarbeit – zum Beispiel indem sie auf Fairen Handel setzen und hierzu Aktionsgruppen und Weltläden gründeten.

Auch in der Bildungsarbeit von ELAN ist das Thema präsent: Erfolgreich startete 2008 das Projekt „Der Blick hinter die Kulissen: Wie fair beschaffen die Akteure unserer Stadt?“. Im Rahmen einer Stadtrallye treffen SchülerInnen mit VertreterInnen der Stadtverwaltungen und verschiedener Unternehmen zusammen. Sie finden heraus, unter welchen Bedingungen Waren produziert und eingekauft werden. Wo Missstände aufgedeckt werden, setzen sie sich für eine nachhaltige Beschaffung ein.

ELAN setzt auf einen Austausch aller Landesakteure zu Sozial- und Umweltstandards in der Beschaffung. Ein erstes gemeinsam mit dem Städtetag und der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz geplantes Fachgespräch wird im Herbst stattfinden. Der Termin wird in Kürze bekannt gegeben.

Weitere Informationen:

Entwicklungspolitisches Landesnetzwerk Rheinland-Pfalz ELAN e.V.
Barbara Mittler
Frauenlobstr. 15–19
55118 Mainz
Tel.: (06131)-9 72 08 67
info [at] elan-rlp [dot] de

Download Landtagsbeschluss 

Faire öffentliche Beschaffung

Seit Februar 2009 räumt das neue Vergabegesetz explizit die Möglichkeit sozial-ökologischer Beschaffung ein. Das Gesetz, das ursprünglich gemäß den EU-Vorgaben bereits Ende 2006 in Kraft treten sollte, beschränkt sich auf eine unverbindliche Kann-Formulierung. Begrüßenswert ist, dass eine Passage der Gesetzesbegründung betont, dass die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen von öffentlichen Auftragsgebern in Ausschreibungen für die gesamte Lieferkette eines Produktes verlangt werden kann. Da die Umsetzung sozial-ökologischer Beschaffung den Beschaffungsstellen überlassen bleibt, ist zu befürchten, dass man aufgrund rechtlicher Risiken und Sparvorgaben der bisherigen Beschaffungspraxis verhaftet bleibt.

Wieczorek-Zeul: Sozialstandards jetzt Teil des Vergaberechts

Pressemitteilung vom 23.04.2009

„Die Reform des deutschen Vergaberechts ist ein wichtiger Beitrag für die weltweite Umsetzung grundlegender Sozialstandards und die Gestaltung einer gerechten Globalisierung“, unterstrich Bundesentwicklungsministerin Heidemarie Wieczorek-Zeul anlässlich der Reform des Vergaberechts, die morgen in Kraft tritt. „Denn ausbeuterische Kinderarbeit, fehlender Arbeitsschutz, Unterdrückung von Gewerkschaften und Löhne, die nicht zum Leben reichen – das ist leider immer noch die Lebensrealität für Millionen von Menschen weltweit, die Produkte für die Industrieländer herstellen. Nun können öffentliche Auftraggeber explizit soziale und ökologische Kriterien, zum Beispiel das Verbot ausbeuterischer Kinderarbeit, für die Ausführung öffentlicher Aufträge vorgeben. Das Bundesentwicklungsministerium wird dies ab sofort umsetzen. Dies trägt ganz konkret dazu bei, die Armut der Produzentinnen und Produzenten in Entwicklungs- und Schwellenländern zu verringern und die Lebensumstände der Menschen zu verbessern. Dies ist mir seit Langem ein wichtiges Anliegen“, so die Ministerin.

Das Bundesentwicklungsministerium arbeitet seit Jahren mit Unternehmen, Gewerkschaften, Nichtregierungsorganisationen und Produzenten bei der Erarbeitung und Umsetzung von freiwilligen Standard- und Labelinitiativen zusammen. Beispiele sind Public-Private-Partnership-Projekte im Textil- und Kaffeesektor, Dialoginitiativen wie der Runde Tisch Verhaltenskodizes oder Informationsarbeit zum Fairen Handel.

Parallel arbeitet das Bundesentwicklungsministerium derzeit an Unterstützungsmöglichkeiten für andere an der Umsetzung interessierte öffentliche Institutionen, zum Beispiel die Kommunen mit Beschlüssen gegen Kinderarbeit.

Bundesrat stimmt Vergaberechtsreform zu

Pressemitteilung vom 13.02.2009

Der Bundesrat hat am 13.02.2009 der vom Deutschen Bundestag bereits am 19.12.2008 beschlossenen Vergaberechtsreform zugestimmt. Das neue Gesetz erlaubt ausdrücklich die Verankerung sozialer und ökologischer Kriterien bei der öffentlichen Auftragsvergabe und sieht vor, dass „zusätzliche Anforderungen an Auftragnehmer gestellt werden, die insbesondere soziale, umweltbezogene oder innovative Aspekte betreffen, wenn sie im sachlichen Zusammenhang mit dem Auftragsgegenstand stehen und sich aus der Leistungsbeschreibung ergeben“.

Mehr Informationen unter www.bundesrat.de